
Anschlussrehabilitation
- Antragstellung (AHB-Antrag) durch das vorbehandelnde Krankenhaus
- Genehmigung durch den Rentenversicherungsträger bzw. der Krankenkasse
Der Patient hat nach dem SGB (Sozialgesetzbuch) ein Wahlrecht und Sie können die Simssee Klinik als Wunsch angeben.
Bei Privatpatienten/Beihilfe oder privat Zusatzversicherten ist eine Kostenzusage der privaten Krankenkasse/Beihilfe vor Übernahme erforderlich und vom zuweisenden Krankenhausarzt mit zu beantragen.
Rehabilitation
Die medizinische Rehabilitation wird durch ein Antragverfahren durch den behandelnden Arzt eingeleitet. Bei Erwerbstätigen ist hierfür der Rentenversicherungsträger/Deutsche Rentenversicherung zuständig, bei Altersrentnern oder nicht rentenversicherten Personen ist die Krankenkasse der Kostenträger.
Bei Beihilfeberechtigten/Beamten ist vorher eine amtsärztliche Begutachtung erforderlich, um eine stationäre Behandlung / stationär sanatorielle Behandlung zu beantragen.
BGSW (Berufsgenossenschaftlich stationäre Weiterbehandlung)
Nach Arbeits-/Wegeunfällen kann vom behandelnden Unfallarzt (Durchgangsarzt/H-Arzt) eine berufsgenossenschaftlich stationäre Weiterbehandlung direkt bei der Berufsgenossenschaft beantragt werden.
Bei chronischen Unfallfolgen kann ebenso bei der Berufsgenossenschaft oder über den Unfallarzt eine stationäre Rehabilitation / BGSW beantragt werden.
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