
Wann kommen die Patienten zu uns?
- Bei akuten Erkrankungen der Wirbelsäule (z.B. Bandscheibenvorfall) oder der Gelenke (z.B. aktivierte Arthrose oder Infekt)
- Bei akuten Schüben entzündlich-rheumatischer Erkrankungen
- Nach Verletzungen der Wirbelsäule, des Beckens oder der Extremitäten
- Nach operativ versorgten Verletzungen des Skelettsystems, wenn kontinuierliche ärztliche Überwachung notwendig und AHB-Fähigkeiten noch nicht gegeben sind (Frührehabilitation)
- Nach operativen Eingriffen zur Erreichen der Basisfähigkeiten (Frührehabilitation)
Voraussetzungen:
- Die Verordnung von Krankenhausbehandlung erfolgt durch den niedergelassenen Arzt oder erfolgt als Direktverlegung aus stationärer Krankenhausbehandlung zu uns.
- Eine Kostenzusage durch die Krankenkasse bei Direktverlegung des Patienten ist nicht erforderlich, da der aufnehmende Arzt die Notwendigkeit der stationären Behandlung prüft (Ausnahme Privatpatienten, siehe nächster Punkt).
- Bei Privatversicherten Regelung der Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung bereits im Vorfeld.
- Sollte hier keine Kostenzusage vorliegen, müssen wir um eine Vorauszahlung bitten.
- Aufnahme nach vorheriger Anmeldung
Simssee Klinik GmbH
Ströbinger Straße 18a
83093 Bad Endorf
Telefon: 08053 200-0
Telefax: 08053 200-7415
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