
Aufenthalt & Entlassung
Wir freuen uns,
Sie in der Simssee Klinik begrüßen zu dürfen.
Die Simssee Klinik liegt mitten im schönen Chiemgau mit Blick auf den Simssee, den Namensgeber der Klinik, in kurzer Entfernung ist der Chiemsee, das „Bayerische Meer“. Eine Vielzahl von Angeboten an Freizeitmöglichkeiten – wie z. B. Tischtennis im Haus A/B, freies Gerätetraining auf Ebene B3, die Vertrauensbücherei in der Lesehalle sowie eine große Auswahl an Gesellschaftsspielen (erhältlich an der Rezeption) steht Ihnen zur Auswahl. Der schöne Kurpark mit Kneippbecken lädt zu einem Spaziergang ein. Bitte sprechen Sie vor jeglicher sportlichen Aktivität mit Ihrem behandelnden Arzt! Außerdem sorgen wir für Ihr leibliches Wohl – wir kochen täglich frisch und kochen selbst!
Verpflegung
Die Simssee Klinik bietet Ihnen indikationsspezifische Kostformen
Zu speziellen Kostformen, wie beispielsweise eiweißarme Kost, glutenfreie Kost, etc. stehen Ihnen gerne die Diätassistentinnen der Simssee Klinik im individuellen Gespräch zur Verfügung.
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Vollkost
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Die Vollkost ist gemäß der Deutschen Gesellschaft für Ernährung eine Kost, die den Bedarf an essenziellen Nährstoffen deckt, im Energiegehalt den Energiebedarf berücksichtigt und die präventivmedizinischen Erkenntnisse der Ernährungsforschung beachtet. Die Zusammensetzung der Vollkost ist an die regionalen Ernährungsgewohnheiten unter Berücksichtigung der oben genannten Kriterien angepasst.
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Leichte Vollkost
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Die Leichte Vollkost ist eine Kostform zur Vermeidung von Beschwerden, wie Blähungen, Völle- und Druckgefühl, Übelkeit, Sodbrennen. Deshalb wird sie auch häufig als Basisdiät bei Erkrankungen des Verdauungstraktes bezeichnet. Diese Kostform orientiert sich an einer gesunden, vollwertigen Mischkost und ist leicht verträglich. Lebensmittel, die bei 5 % der Bevölkerung Unverträglichkeiten hervorrufen, wie z. B. blähende Gemüsesorten (Zwiebel, Knoblauch, Kohlgemüse), fette Speisen, grobkörnige und frische Brotsorten, stark zucker- und salzhaltige Speisen, scharfe Gewürze und kohlensäurehaltige Getränke werden vermieden.
Die Leichte Vollkost ist damit ballaststoff- und fettarm.
Zum Abnehmen ist diese Kostform aufgrund von der Ballaststoffarmut ungeeignet.
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Vegetarische Kost
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Unter vegetarischer Kost verstehen wir abwechslungsreiche Gerichte aus pflanzlichen Produkten jeder Art ohne Fisch und Fleisch. Diese ovo-lacto-vegetabile Kostform ist als Dauerernährung geeignet.
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Diabetes Kost
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Die Diabeteskost ist zuckerfrei und fettarm, deshalb eignet sie sich für Diabetiker aber auch für eine cholesterin- bzw. purinarme Ernährung. Diese Kostform wird unter Berücksichtigung der individuellen BE-Verordnung und Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung zusammengestellt.
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Reduktionskost
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Die Reduktionskost ist für Patienten geeignet, die ihr Körpergewicht reduzieren möchten. Diese Kostform beinhaltet in der Simssee Klinik über den Tag ca. 1200 kcal, sofern die entsprechenden Vorgaben berücksichtigt werden. Die Reduktionskost ist zuckerfrei und fettarm, deshalb auch für eine cholesterin- bzw. purinarme Ernährung geradezu ideal.
Entlassmanagement
Patienteninformation zum Entlassmanagement Sozialbuch V
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Worum geht es beim Entlassmanagement?
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Nach Abschluss der Behandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus / Rehaklinik. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der stationären Behandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch z.B. Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein.
Das Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus / Rehaklinik vorzubereiten. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren. Dazu stellt das Krankenhaus / Rehaklinik fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die stationäre Behandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein.
Ist es für die unmittelbare Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich, können in begrenztem Umfang auch Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie und Häusliche Krankenpflege verordnet oder die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Bei Bedarf wird das Entlassmanagement auch durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt. Die Patienten werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das Krankenhaus informiert und beraten. Alle geplanten Maßnahmen werden mit ihnen abgestimmt.
Wenn die Patienten es wünschen, werden ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzugezogen.
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Warum bedarf es einer Einwilligungserklärung?
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Das Gesetz schreibt vor, dass für die Durchführung eines Entlassmanagements und die Unterstützung durch die Kranken-/ Pflegekasse hierbei die Einwilligung der Patienten in schriftlicher Form vorliegen muss.
Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus / Rehaklinik Kontakt z.B. zu Ärzten, Heilmittelerbringern (z.B. Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten) oder Lieferanten von Hilfsmitteln und/oder zu der Kranken- oder Pflegekasse der Patienten aufnehmen muss. Dann kann es notwendig sein, die Patientendaten zu diesem Zweck an diese Beteiligten zu übermitteln. Dies setzt jedoch die schriftliche Einwilligung der Patienten voraus.
Diese kann mittels der beigefügten Einwilligungserklärung erfolgen, mit der die Patienten ihre Zustimmung zum Entlassmanagement und der damit verbundenen Datenübermittlung ebenso erklären können wie zur Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/ Pflegekasse sowie der damit verbundenen Datenübermittlung.
Entlassmanagement durch „Beauftragte“ außerhalb des Krankenhauses / Krankenhäuser können Aufgaben des Entlassmanagements an niedergelassene Ärzte bzw. Einrichtungen oder ermächtigte Ärzte bzw. Einrichtungen übertragen. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber vorgesehen. Sollte diese Form des Entlassmanagements speziell für die ggf. erforderliche Anschlussversorgung in Frage kommen, werden die Patienten gesondert informiert und um die diesbezügliche Einwilligung gebeten.
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Es soll kein Entlassmanagement in Anspruch genommen werden?
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Wenn die Patienten kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken-/Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen sie keine Einwilligung. Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.
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Die bereits erteilte Einwilligung soll widerrufen werden?
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Haben die Patienten bereits in die Durchführung des Entlassmanagements schriftlich eingewilligt, möchten die Einwilligung jedoch zurücknehmen, können sie dies jederzeit schriftlich widerrufen.
Betrifft der Widerruf die Durchführung des Entlassmanagements insgesamt, erklären sie den vollständigen Widerruf gegenüber dem Krankenhaus / Rehaklinik. – Betrifft der Widerruf ausschließlich die Einwilligung in die Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/ Pflegekasse, so erklären sie den Widerruf schriftlich gegenüber der Kranken-/ Pflegekasse und dem Krankenhaus.
Je nach Widerruf kann trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt werden oder dieses nicht durch die Kranken-/ Pflegekasse unterstützt werden. Dies kann dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen.
Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass ein Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht. Bei Rückfragen zum Entlassmanagement geben das Krankenhaus oder die Kranken-/ Pflegekasse gern weitere Auskünfte.
Für weitere Informationen rund um das Thema Entlassmanagement sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne weiter und freuen uns auf Sie!
Haben Sie Fragen zu Ihrer Aufnahme in die Geriatrische Rehabilitation?
Dann füllen Sie direkt unser Kontaktformular aus, oder rufen Sie bitte direkt die kompetenten Kolleginnen in unserer Geriatrie-Koordination an:
Telefon: +49 8053 200 -515
E-Mail: grb-koordination (at) simssee-klinik.de
Unser qualifizierter Patientenservice steht Ihnen gerne für Ihre Anfrage zur Verfügung.