
Vorbereitung
Ihr Weg in die Klinik für Orthopädisch-Unfallchirurgische Rehabilitation
Aufnahmeweg und Aufnahmevoraussetzungen
Ihr weg in die Klinik für Orthopädisch-Unfallchirurgische Rehabilitation hängt von der Art der Behandlung ab.
Ihr Aufnahmeweg in der Anschlussrehabilitation (AR) oder Anschlussheilbehandlung (AHB)
Für die Anschlussrehabilitation (AR) oder Anschlussheilbehandlung (AHB) werden Sie direkt oder bis spätestens 14 Tage nach dem Abschluss Ihrer dortigen Behandlung (z. B. nach einer größeren Operation oder stationären Schmerzbehandlung) vom vorbehandelnden Krankenhaus zu uns eingewiesen. Das Krankenhaus stellt auch direkt den Antrag für Ihre AR oder AHB beim Rentenversicherungsträger bzw. der zuständigen Krankenkasse. Sie müssen nichts weiter veranlassen.
Rehabilitationsbehandlung
Die medizinische Rehabilitation (kurz: Reha) kann, anders als die AR oder AHB (siehe oben), auch ohne vorangegangenen Krankenhausaufenthalt durchgeführt werden. Die Reha wird durch ein Antragsverfahren durch den behandelnden Arzt eingeleitet.
- bei Erwerbstätigen ist hierfür der Rentenversicherungsträger/Deutsche Rentenversicherung zuständig
- bei Altersrentnern oder nicht rentenversicherten Personen ist die Krankenkasse der Kostenträger
- bei privat krankenversicherten oder privat zusatzversicherten Patienten ist vor der Aufnahme in unserer Klinik eine Kostenzusage der privaten Krankenkasse/Beihilfestelle erforderlich. Diese wird in aller Regel vom zuweisenden Krankenhausarzt beantragt.
- bei Beihilfeberechtigten/Beamten ist vorher eine amtsärztliche Begutachtung erforderlich, um eine stationäre Behandlung zu beantragen.

BGSW
Berufsgenossenschaftlich stationäre Weiterbehandlung
Nach Arbeits-/Wegeunfällen kann vom behandelnden Unfallarzt (Durchgangsarzt/H-Arzt) eine berufsgenossenschaftlich stationäre Weiterbehandlung direkt bei der Berufsgenossenschaft beantragt werden. Bei chronischen Unfallfolgen kann ebenso bei der Berufsgenossenschaft oder über den Unfallarzt eine stationäre Rehabilitation/BGSW beantragt werden.
Wunsch- und Wahlrecht
Als Patient haben Sie nach dem Sozialgesetzbuch ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl Ihrer Rehaklinik. Das bedeutet, Sie können Ihre Wunschklinik im Antrag angeben, beispielsweise die Simssee Klinik Bad Endorf.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Aufnahme in die Orthopädisch-Unfallchirurgische Rehabilitation?
Dann füllen Sie direkt unser Kontaktformular aus, oder rufen Sie bitte direkt die kompetenten Kolleginnen in unserem Sekretariat-Orthopädie an:
Telefon: +49 8053 200 -581
E-Mail: sek.orthopaedie (at) simssee-klinik.de
Unser qualifizierter Patientenservice steht Ihnen gerne für Ihre Anfrage zur Verfügung.