
Aufenthalt & Entlassung
Ihre Zeit bei uns – und die Zeit danach
Während Ihres Aufenthalts in der Klinik für Orthopädisch-Unfallchirurgische Rehabilitation der Simssee Klinik Bad Endorf unterstützt Sie unser Team aus Ärzten, Therapeuten, Psychologen, Pflegekräften, Ernährungsberatern, Sozialpädagogen u. a. dabei, Ihre durch Unfall, Erkrankung, Verletzung oder Verschleiß verlorengegangenen Bewegungsfunktionen wiederzuerlangen.
In unseren Rehabilitationsprogrammen zeigen wir Ihnen, wie Sie krankmachende Verhaltensweisen ändern können. Wir möchten dazu beitragen, Ihre Gesundheitsprognose langfristig zu verbessern, Ihre Lebensqualität und Lebensfreude zu steigern und Ihre Rückkehr in den Beruf sowie in Ihr familiäres und gesellschaftliches Umfeld zu ermöglichen.
Ablauf Ihrer Behandlung, grob skizziert
Am Anfang
Eine ausführliche Eingangsuntersuchung und Bestandsaufnahme sind die Grundlage dafür, dass die Therapie zielgerichtet und auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden kann. Dafür findet ein ärztliches Aufnahmegespräch statt. Besonders wichtig ist uns hierbei, Ihren aktuellen körperlichen und seelischen Zustand zu erfassen und Ihre Familien-, Berufs- und Sozialanamnese zu erheben.
Im Verlauf
Basierend auf der gründlichen körperlichen Untersuchung stellen wir ein Behandlungskonzept zusammen, das ganz auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Während Ihrer Zeit bei uns steht Ihnen unser Expertenteam ständig zur Seite. So kann auch Ihre Therapie immer wieder den sich verändernden Gegebenheiten angepasst werden.
Am Ende
Zum Abschluss Ihres Aufenthaltes in unserer Klinik werden Sie in einem ausführlichen ärztlichen Abschlussgespräch über die erhobenen Befunde und Diagnosen informiert. Sie erhalten Verhaltenstipps und Nachsorgeempfehlungen, mit denen Sie wieder am beruflichen und sozialen Leben teilnehmen können.
Nach der Klinik
Im Rahmen unseres Entlassmanagements kümmert sich unser Sozialdienst vor Ihrer Entlassung darum, dass Sie auch nach Ihrem Aufenthalt lückenlos die eventuell benötigte Nachsorge und/oder Anschlussversorgung erhalten. Dies kann z. B. die Unterbringung in einer stationären Einrichtung der Rehabilitation oder Pflege oder die Unterstützung durch einen ambulanten Dienst betreffen.
Der Sozialdienst steht Ihnen bei Bedarf außerdem bei Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten, Selbsthilfegruppen u. dgl. zur Seite, ebenso wie bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekassen.
Alle Informationen rund um unser Entlassmanagement finden Sie hier:

Entlassmanagement
Patienteninformation zum Entlassmanagement Sozialbuch V
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Worum geht es beim Entlassmanagement?
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Nach Abschluss der Behandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus / Rehaklinik. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der stationären Behandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch z.B. Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein. Das Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus / Rehaklinik vorzubereiten. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren. Dazu stellt das Krankenhaus / Rehaklinik fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die stationäre Behandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein. Ist es für die unmittelbare Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich, können in begrenztem Umfang auch Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie und Häusliche Krankenpflege verordnet oder die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Bei Bedarf wird das Entlassmanagement auch durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt. Die Patienten werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das Krankenhaus informiert und beraten. Alle geplanten Maßnahmen werden mit ihnen abgestimmt. Wenn die Patienten es wünschen, werden ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzugezogen.
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Warum bedarf es einer Einwilligungserklärung?
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Das Gesetz schreibt vor, dass für die Durchführung eines Entlassmanagements und die Unterstützung durch die Kranken-/ Pflegekasse hierbei die Einwilligung der Patienten in schriftlicher Form vorliegen muss. Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus / Rehaklinik Kontakt z.B. zu Ärzten, Heilmittelerbringern (z.B. Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten) oder Lieferanten von Hilfsmitteln und/oder zu der Kranken- oder Pflegekasse der Patienten aufnehmen muss. Dann kann es notwendig sein, die Patientendaten zu diesem Zweck an diese Beteiligten zu übermitteln. Dies setzt jedoch die schriftliche Einwilligung der Patienten voraus. Diese kann mittels der beigefügten Einwilligungserklärung erfolgen, mit der die Patienten ihre Zustimmung zum Entlassmanagement und der damit verbundenen Datenübermittlung ebenso erklären können wie zur Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/ Pflegekasse sowie der damit verbundenen Datenübermittlung. Entlassmanagement durch „Beauftragte“ außerhalb des Krankenhauses / Krankenhäuser können Aufgaben des Entlassmanagements an niedergelassene Ärzte bzw. Einrichtungen oder ermächtigte Ärzte bzw. Einrichtungen übertragen. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber vorgesehen. Sollte diese Form des Entlassmanagements speziell für die ggf. erforderliche Anschlussversorgung in Frage kommen, werden die Patienten gesondert informiert und um die diesbezügliche Einwilligung gebeten.
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Es soll kein Entlassmanagement in Anspruch genommen werden?
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Wenn die Patienten kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken-/Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen sie keine Einwilligung. Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.
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Die bereits erteilte Einwilligung soll widerrufen werden?
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Haben die Patienten bereits in die Durchführung des Entlassmanagements schriftlich eingewilligt, möchten die Einwilligung jedoch zurücknehmen, können sie dies jederzeit schriftlich widerrufen. – Betrifft der Widerruf die Durchführung des Entlassmanagements insgesamt, erklären sie den vollständigen Widerruf gegenüber dem Krankenhaus / Rehaklinik. – Betrifft der Widerruf ausschließlich die Einwilligung in die Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/ Pflegekasse, so erklären sie den Widerruf schriftlich gegenüber der Kranken-/ Pflegekasse und dem Krankenhaus. Je nach Widerruf kann trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt werden oder dieses nicht durch die Kranken-/ Pflegekasse unterstützt werden. Dies kann dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass ein Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht. Bei Rückfragen zum Entlassmanagement geben das Krankenhaus oder die Kranken-/ Pflegekasse gern weitere Auskünfte.
Für weitere Informationen rund um das Thema Entlassmanagement sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne weiter und freuen uns auf Sie!
Simssee Klinik Bad Endorf
Telefon: +49 8053 200 -0
E-Mail: info (at) simssee-klinik.de
Haben Sie Fragen zu Ihrer Aufnahme in die Orthopädisch-Unfallchirurgische Rehabilitation?
Dann füllen Sie direkt unser Kontaktformular aus, oder rufen Sie bitte direkt die kompetenten Kolleginnen in unserem Sekretariat-Orthopädie an:
Telefon: +49 8053 200 -581
E-Mail: sek.orthopaedie (at) simssee-klinik.de
Unser qualifizierter Patientenservice steht Ihnen gerne für Ihre Anfrage zur Verfügung.