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Aufnahmeweg

Klinik für Orthopädisch-Unfallchirurgische Rehabilitation

Vorbereitung

Aufnahmeweg und Aufnahmevoraussetzungen

Ihr Aufnahmeweg in die Klinik für Orthopädisch-Unfallchirurgische Rehabilitation hängt von der Art der Behandlung ab

Aufnahmeweg bei der Anschlussrehabilitation (AR) oder Anschlussheilbehandlung (AHB)

Für die Anschlussrehabilitation (AR) oder Anschlussheilbehandlung (AHB) werden Sie direkt oder bis spätestens 14 Tage nach dem Abschluss Ihrer dortigen Behandlung (z. B. nach einer größeren Operation oder stationären Schmerzbehandlung) vom vorbehandelnden Krankenhaus zu uns eingewiesen. Das Krankenhaus stellt auch direkt den Antrag für Ihre AR oder AHB beim Rentenversicherungsträger bzw. der zuständigen Krankenkasse. Sie müssen nichts weiter veranlassen.

Rehabilitationsbehandlung

Die medizinische Rehabilitation (kurz: Reha) kann, anders als die AR oder AHB (siehe oben), auch ohne vorangegangenen Krankenhausaufenthalt durchgeführt werden. Die Reha wird durch ein Antragsverfahren durch den behandelnden Arzt eingeleitet.

  • bei Erwerbstätigen ist hierfür der Rentenversicherungsträger/Deutsche Rentenversicherung zuständig
  • bei Altersrentnern oder nicht rentenversicherten Personen ist die Krankenkasse der Kostenträger
  • bei privat krankenversicherten oder privat zusatzversicherten Patienten ist vor der Aufnahme in unserer Klinik eine Kostenzusage der privaten Krankenkasse/Beihilfestelle erforderlich. Diese wird in aller Regel vom zuweisenden Krankenhausarzt beantragt
  • bei Beihilfeberechtigten/Beamten ist vorher eine amtsärztliche Begutachtung erforderlich, um eine stationäre Behandlung zu beantragen

BGSW

(Berufsgenossenschaftlich stationäre Weiterbehandlung)

Nach Arbeits-/Wegeunfällen kann vom behandelnden Unfallarzt (Durchgangsarzt/H-Arzt) eine berufsgenossenschaftlich stationäre Weiterbehandlung direkt bei der Berufsgenossenschaft beantragt werden. Bei chronischen Unfallfolgen kann ebenso bei der Berufsgenossenschaft oder über den Unfallarzt eine stationäre Rehabilitation/BGSW beantragt werden.

Wunsch- und Wahlrecht

Als Patient haben Sie nach dem Sozialgesetzbuch ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl Ihrer Rehaklinik. Das bedeutet, Sie können Ihre Wunschklinik im Antrag angeben, beispielsweise die Simssee Klinik Bad Endorf.

Checkliste

Das sollten Sie zu Ihrem Aufenthalt mitbringen

Wir haben eine praktische Kofferpackliste zum Downloaden und Ausdrucken für Sie zusammengestellt:

Patientenverfügung Entlassungsbrief, wenn Sie vorher im Krankenhaus waren Ausgefüllter Anamnesebogen Röntgenaufnahmen und sonstige Befunde Versichertenkarte der Krankenkasse Medikamente, die Sie nehmen und den entsprechenden Bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) Jogginganzug, bequeme Kleidung (auch wetterfest) Turn- oder Sportschuhe Badekleidung, Badeschuhe Badetuch, Bademantel Toilettenartikel Wecker evtl. Fön evtl. Ersatzbrille Thermoskanne (bei Bedarf)

Sollten Sie beabsichtigen ein TV-Gerät und/oder Telefon zu mieten, beachten Sie bitte, dass dies nur gegen eine Vorauszahlung möglich ist.

EC-Karte: Sie können täglich mit Ihrer EC-Karte (mit PIN) an der Rezeption Geld abheben, daher bitten wir Sie vom Mitbringen größerer Bargeldmengen abzusehen.

Hinweis:
Sollten Sie in der Lage sein, das Thermalwasser der Chiemgau Thermen zu nutzen, beachten Sie bitte, dass Beschichtungen von Brillengläsern beschädigt werden können.

Für Aktivitäten in Ihrer Freizeit können seitens der Klinik aus versicherungsrechtlichen Gründen keine Sportgeräte (Fahrräder, Nordic-Walking-Stöcke, etc.) oder Ähnliches zur Verfügung gestellt werden.

Checkliste zum ausdrucken

Haben Sie Fragen zu Ihrer Aufnahme in die Orthopädisch-Unfallchirurgische Rehabilitation?

Dann füllen Sie direkt unser Kontaktformular aus, oder rufen Sie bitte direkt die kompetenten Kolleginnen in unserem Patientenservice an:

Telefon: +49 8053 200 -0
E-Mail: info(at)simssee-klinik.de

Unser qualifizierter Patientenservice steht Ihnen gerne für ihre Anfrage zur Verfügung.