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Zentrum für Unfallchirurgisch-Orthopädische Frührehabilitation

Im Zentrum für Unfallchirurgisch-Orthopädische Frührehabilitation führen wir die akut-medizinische Behandlung von Schwerstverletzten weiter, nachdem die operative und intensivmedizinische Versorgung vorerst beendet ist.

Für die Frührehabilitation übernehmen wir mehrfachverletzte Patienten und Polytrauma-Patienten direkt von Krankenhaus zu Krankenhaus u. a. als Partner im Traumanetzwerk der DGU (Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie).

Behandlungsziel ist die Wiederherstellung einer ausreichenden Mobilität und Selbsthilfefähigkeit für die Weiterbehandlung, ob zu Hause oder im Rahmen einer stationären oder ambulanten Anschlussrehabilitation.

Neben der Frühmobilisation durch eine intensive Therapie sowie einem fortgesetzten Wundmanagement steht die Erfassung und frühe Behandlung der psychischen Ausnahmesituation nach der erlebten Unfallbelastung mit im Vordergrund.

Ein interdisziplinäres Behandlerteam aus Ärzten, Pflegekräften, Psychologen und Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Masseuren und Sozialberatern steht dafür zur Verfügung.  

Unser Behandlungsziel erreichen wir durch:

  • fundierte und detaillierte Aufnahmeuntersuchung
  • gemeinsam mit Ihnen erstellter, individueller Behandlungsplan

  • ständige ärztliche Überwachung

  • umfangreiches Spektrum ärztlicher und pflegerischer Maßnahmen

  • intensive Physiotherapie und Physikalische Therapie sowie Ergotherapie

  • tägliche Visite

  • die Mitbetreuung durch Internisten

  • die enge Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen Ärzten und Therapeuten

Dauer des Aufenthaltes. Übernahme.

Die Aufenthaltsdauer richtet sich nach der Schwere der Verletzungen und dem aktuellen Zustand des Patienten sowie den erreichten Fortschritten.

Die Übernahme zur Frührehabilitation erfolgt durch Direktverlegung in unser Zentrum.

 

Kostenzusage.

Eine Kostenzusage durch die gesetzliche Krankenkasse bei Direktverlegung des Patienten ist nicht erforderlich, da der aufnehmende Arzt die Notwendigkeit der stationären Behandlung prüft.

Bei privat versicherten Patienten muss die Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung immer im Vorfeld geregelt werden. Sollte hier zunächst keine Kostenzusage vorliegen, müssen wir verständlicherweise um Vorauszahlung bitten.

Die Verlegung findet i. d. R. durch Krankentransport statt.