Ihre Aufnahme

in der Psychosomatik

Als gesetzlich Versicherte/r benötigen Sie:

Einen vollständig ausgefüllten Anmeldebogen Eine Einweisung (FA für Psychosomatik, Psychiater, PsychologIn, PsychotherapeutIn) Wenn möglich ärztliche Befundberichte (ärztliches Attest, Entlassberichte von stationären Aufenthalten, Gutachten, o. ä.)

Als privat Versicherte/r benötigen Sie:

einen ausgefüllten Anmeldebogen eine Verordnung für Krankenhausbehandlung vom Facharzt eine schriftliche Kostenzusage der Privatversicherung eine schriftliche Kostenzusage der Beihilfe (wenn vorhanden) Ärztliche Befundberichte (ärztliches Attest, Entlassberichte von stationären Aufenthalten, Gutachten, o. ä.)

Sonstige Informationen zu Ihrer Aufnahme

in der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Notwendige Unterlagen zur Aufnahme: gesetzliche Krankenversicherung & private Krankenversicherung + Beihilfe

Wenn Sie zu uns kommen möchten, lassen Sie uns folgende Unterlagen zukommen:

Aufnahmebogen/Wiederaufnahmebogen

→ Verordnung für die Krankenhausbehandlung, ausgestellt durch einen Facharzt (Psychiater, Facharzt für Psychosomatik oder Psychologen)

→ bei regelmäßiger Medikamenteneinnahme bitten wir Sie, der Anmeldung einen bundeseinheitlichen Medikationsplan beizulegen

→ psychiatrische oder psychotherapeutische Unterlagen (kurzes Attest, Therapiebericht, Entlassungsbericht vergangener Klinikaufenthalte, ambulante Befunde oder Ähnliches)

→ Nur für privat versicherte Patienten: Kostenzusage der privaten Kranken- oder Zusatzversicherung/Beihilfe für einen stationären Klinikaufenthalt, Aufenthaltsdauer 6 Wochen

Wir bitten Sie, die Unterlagen vollständig und komplett an uns zu senden. Dies gewährleistet Ihnen als auch uns eine zügige Bearbeitung.

Unvollständige Unterlagen werden nicht bearbeitet.

Notwendige Unterlagen zur Aufnahme über BG´s, Bundeswehr, Polizei, Bundespolizei

Wenn Sie zu uns kommen möchten, lassen Sie uns folgende Unterlagen zukommen:

Aufnahmebogen/Wiederaufnahmebogen

→ bei regelmäßiger Medikamenteneinnahme bitten wir Sie, der Anmeldung einen bundeseinheitlichen Medikationsplan beizulegen

→ psychiatrische oder psychotherapeutische Unterlagen (Attests, Therapiebericht, Entlassungsbericht vergangener Klinikaufenthalte, ambulante Befunde oder Ähnliches)

→ Original der Kostenzusage des Kostenträgers für einen stationären Klinikaufenthalt, Aufenthaltsdauer 6 Wochen

Wichtige Informationen, wenn keine ambulante Psychotherapie

Wenn Sie sich gegenwärtig nicht in ambulanter psychotherapeutischer Behandlung befinden, benötigen wir ein Attest eines/einer Psychiaters/Psychiaterin, eines/einer Facharztes/-ärztin für Psychosomatische Medizin oder eines/einer psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten/in, aus dem hervorgeht, dass die stationäre psychosomatische Behandlung auch ohne vorherige ambulante, psychotherapeutische Behandlung dringend geboten ist.

Anfragen wegen Reha

In unserer Fachabteilung für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie werden ausschließlich Krankenhausbehandlungen nach § 39 SGB V durchgeführt.

Wenn Sie eine Rehamaßnahme in Anspruch nehmen möchten, können wir diese in der Simssee Klinik leider nicht durchführen.

Bitte wenden Sie sich für Empfehlungen & Kooperationspartner-Kliniken an Ihren Rententräger.

Anmeldung während eines laufenden Verfahrens oder Wunsch einer Berentung sowie laufendes Verfahren Erwerbsminderung

Wenn Sie eine Berentung anstreben, lesen Sie bitte nachfolgende Informationen:

Es ist eine große Errungenschaft der sozialen Bewegung des 19. Jahrhunderts, dass es ein Rentensystem gibt und auch die Möglichkeit besteht, aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig eine solche Rente in Anspruch zu nehmen. Der Gesetzgeber gewährt eine solche vorzeitige Rente aus Gründen der Einschränkung der Leistungs- und Berufsfähigkeit dann, wenn trotz nachgewiesener zumutbarer Willensanstrengung des Klienten/der Klientin keine Aussicht auf Besserung oder Heilung besteht. D. h. im Klartext auch, wer eine Rente möchte, ist dringend darauf angewiesen, dass die Behandlungen nicht zu einer Besserung führen, da sonst die Berentung in Gefahr ist.

Was wir Ihnen anbieten ist eine psychotherapeutische bzw. psychosomatische Behandlung. Diese bedeutet im Kern immer die Verantwortungsübernahme für das eigene Leid mit dem Ziel, zu lernen, Wohlbefinden trotz Erkrankung zu erlangen oder Krankheitssymptome deutlich abzumildern.

Das wiederum bedeutet im Klartext, dass ein Wunsch nach einer Berentung und psychotherapeutisch-psychosomatische Behandlung sich eigentlich ausschließen. Hier treffen zwei Wünsche aufeinander, die einander ausschließen, einerseits Anerkennung eines Leidens (Berentung), andererseits das Erlernen, wie ich mein Leid mildere (Psychotherapie).

Sollten Sie sich in einem Rentenverfahren befinden, empfehlen wir Ihnen daher dringend, zunächst die Entscheidung zugunsten oder gegen eine Berentung abzuwarten, um sich dann anschließend der Krankheitsbehandlung und Krankheitsbewältigung zuzuwenden.

Zusätzlich ist es für Sie sicherlich gut zu wissen, dass die Beurteilung der Leistungs-/Erwerbsfähigkeit bzw. Beurteilung, ob Rente zu gewähren ist oder nicht, durch uns nicht beeinflusst werden können. Die Beurteilung von Leistungs- und Erwerbsfähigkeit ist allein Rehabilitationseinrichtungen vorbehalten.

In einem laufenden Rentenverfahren ist daher aus unserer Sicht eine psychosomatische Rehabilitationsbehandlung zu bevorzugen. Nicht zu guter Letzt ist zwar durch uns nicht die Erwerbs- und Leistungsfähigkeit zu beurteilen, aber letztendlich doch, in wie weit durch den/ Patienten/in eine zumutbare Willensanstrengung zur eigenen Genesung zu erkennen war oder nicht. D. h. wenn Sie nicht aktiv an der Linderung Ihrer Beschwerden mitarbeiten, könnte sich dies auf diesem Wege dann doch negativ auf Ihren Rentenwunsch auswirken.

Zusammengefasst ist deswegen unsere Empfehlung:

In einem laufenden Rentenbegehren empfehlen wir eine psychosomatische Rehabilitationseinrichtung.

Bitte melden Sie sich erst nach Abschluss der Verfahren in unserer Klinik an.

Teilnahme an Gruppentherapien

Zentraler Bestandteil unseres therapeutischen Angebotes ist die Gruppenpsychotherapie. Bitte melden Sie sich nur bei uns an, wenn Ihnen eine Teilnahme möglich ist.

Regelmäßiger Alkoholkonsum

Wenn Sie regelmäßig Alkohol konsumieren, möchten wir Sie darüber informieren, dass eine Alkoholabstinenz von mindestens 6 Wochen vor dem Aufenthalt und auch während des stationären Aufenthaltes, Bedingung für eine Aufnahme in unserem Haus ist.

Medikamenteneinnahme Benzodiazepine

Falls Sie regelmäßig ein Medikament einnehmen, was zur Substanzgruppe der Benzodiazepine (also z. B. Tavor oder Valium) gehört, bitten wir Sie sich dringend mit Ihrem/Ihrer Arzt/Ärztin zu besprechen.

Psychotherapie ist mit diesen Medikamenten nicht möglich. Zusätzlich können diese Medikamente zu schwer behandelbaren Abhängigkeiten führen.

Um in unserer Klinik behandelt zu werden, müssten Sie vor dem Tag der Aufnahme mindestens einen Monat auf die Einnahme von Benzodiazepinen vollständig verzichten.

Sobald Sie uns alle notwendigen Unterlagen geschickt haben, können wir Sie auf die Warteliste setzen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Aufnahme in die Psychosomatik?

Dann füllen Sie direkt unser Kontaktformular aus, oder rufen Sie bitte direkt die kompetenten Kolleginnen in unserem Sekretariat-Psychosomatik an:

Telefon: +49 8053 200 -506
E-Mail: sek.psychosomatik (at) simssee-klinik.de

Unser qualifizierter Patientenservice steht Ihnen gerne für ihre Anfrage zur Verfügung.